Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Minder Küchen AG

 

 

 

1.      Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Küche (AGB Minder Küchen AG ) regeln die Beziehung zwischen Minder Küchen AG und seinen Kunden . Die vorliegenden AGB Minder Küchen AG bilden integrierenden Bestandteil des zwischen den Kunden und Minder Küchen AG abgeschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Auftragserteilung des Kunden als anerkannt.

Regelungen, die diese AGB Minder Küchen AG abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden.

Entgegenstehende oder von diesen AGB Minder Küchen AG abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn den AGB Minder Küchen AG im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.


2.  Leistungen von Minder Küchen AG

Inhalt und Umfang der Leistungen von Minder Küchen AG ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (insb. Leistungsbeschrieb inkl. Pläne). Änderungen und Ergänzungen, insbesondere ergänzende Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


3. Angebot und Angebotsunterlagen

Eine Offerte von Minder Küchen AG ist während 30 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes. Es gelten die im Angebot ersichtlichen Bestimmungen und können bis zu 3 Monate als verbindlich  verlängert werden.

Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des Angebotes von Minder Küchen AG bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben.

 

 

 

 

 


Wesentliche, vom Kunden gewünschte Änderungen der Offerte, namentlich Änderungen beim Beschrieb, bei den Ausführungen oder Auflagen, können zu einer Neubeurteilung bis hin zu einer Absage führen. Das gilt auch für Angebote von kompletten Küchen, welche bei der Bestellung aufgeteilt werden (Bsp. ohne Apparate, ohne Arbeitsplatte usw.). In diesem Fall entfallen die Zusatzrabatte oder je nach Vereinbarung werden 15% vom Bruttowarenwert in Rechnung gestellt.

 


4. Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge von Minder Küchen AG dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden. Bei Wiederhandlung ist Minder Küchen AG berechtigt, eine entsprechende  Entschädigung der geleisteten Arbeit in Rechnung  zu stellen, diese kann je nach Aufwand  Fr. 500.00  bis Fr. 1000.00 Betragen.

Zusammen mit dem Grundangebot erhält der Kunde das Recht auf eine (1) Überarbeitung (Rektifikat) und für Einzelküchen im Privat Bereich auf eine (1) Beratung; jede weitere Beratungs- und Überarbeitungstätigkeit ist grundsätzlich kostenpflichtig. Der Ansatz pro zusätzliche Beratung beträgt CHF 300.–. So sind namentlich besondere Detailprojektierungen im Beschrieb aufgrund einer Vereinbarung nach Aufwand oder Honorarprozenten zu entschädigen. Eine solche zusätzliche Entschädigungspflicht entfällt bei Auftragsvergabe an Minder Küchen AG nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Allfällige Musterelemente oder allfällige Attrappen für die funktionelle oder ästhetische Begutachtung, die über Handmustergrösse hinausgehen, sind nach Aufwand zu verrechnen.

Minder Küchen AG sind vom Kunden insbesondere Angaben zu machen über:
- die technischen Anforderungen gemäss den Empfehlungen der Fachverbände
- die zu verwendenden Materialien und deren Oberflächenbehandlung
- die bauphysikalischen Anordnungen (Schalldämpfung, Brandschutz, Wärmedämmung, usw.)


5. Preise

5.1. Kataloge und Listen


Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte.


 

 


5.2. Offerten und Auftragsbestätigungen

An Offertpreise ist Minder Küchen AG maximal während 30 Tagen gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit unsere Vorlieferanten keine kurzfristigen Preiserhöhungen vornehmen. Minder Küchen AG nimmt sich das Recht vor, auch nach Rechtsverbindlicher Auftragsbestätigung die Mehrpreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

5.3. Regiearbeiten und Spesen

Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten in Rechnung gestellt.


5.4. Mehrwertsteuer

Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer.

5.5. Änderung bestätigter Aufträge

Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

5.6 Konventionalstrafe

Minder Küchen AG akzeptiert keine Konventionalstrafe in jeglicher Form.

5.7 WIR-Geld

Minder Küchen AG akzeptiert kein WIR-Geld als Zahlungsmittel.


6. Verpackung

Fremdes Packmaterial, z.B. bei der Lieferung direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.



 

 


6.1 Lieferung

Die Lieferung erfolgt per LKW ans Domizil oder von Minder Küchen AG direkt auf die Baustelle. Bei anderen Lieferanten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zulasten des Käufers. Minder Küchen AG bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig oder durch Umwelteinflüsse, Pandemien unw. abgelehnt. Wird der vereinbarte Liefertermin auf Verlangen des Käufers verschoben und ist eine Terminverschiebung bei den Vorlieferanten durch Minder Küchen AG nicht mehr möglich, wird dem Käufer für die Lagerkosten und für den administrativen Mehraufwand pro Küche eine Tagespauschale von CHF 30.– ab dem 10. Arbeitstag in Rechnung gestellt.

 


Die Vollständigkeit der Lieferung muss vom Kunden sofort geprüft werden. Die Reklamationsfrist für unvollständige Lieferung und Transportschäden richtet sich gemäss nachstehender Ziff. 8.1.

7.0 Übergang von Nutzen und Gefahr

Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware auf den Kunden über.


 

8. Gewährleistung / Garantie

8.1. Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist


Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung oder bei ganzen Küchen nach Vollendeter Montage zu prüfen.
Unvollständige Lieferung, Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen vom Kunden innerhalb von fünf Tagen seit Lieferung an Minder Küchen AG gemeldet werden und sind vom Kunden nachzuweisen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungspflicht an Minder Küchen AG gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt.

Für auf Wunsch des Kunden gelieferte Drittprodukte wird von Minder Küchen AG generell keinerlei Haftung jeglicher Art übernommen. Es liegt am Kunden die Jeweiligen Garantien der Lieferanten ein zu vordern. Es wird von Minder Küchen AG generell keinerlei Haftung jeglicher Art übernommen.


 

 


8.2. Ausschluss

Mängel, Hitze und Wasserschäden die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Mass-Skizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich.

8.3. Wirkung

Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht Minder Küchen AG insbesondere das Recht zur Nachbesserung zu. Darüber hinaus kann Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware gegen Rückführung derselben (Wandelung) in Frage kommen. Auswechslungskosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung sind von Minder Küchen AG nicht geschuldet. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 9 nachstehend.

8.4. Installation/Montage

Minder Küchen AG lehnt jede Haftung aus mangelhaften Sanitär- und Elektroinstallationen ab. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Leitsätze des Schweizerischen Vereins des Gas und Wasserfaches SVGW, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben, Verordnung des Starkstrominspektorats NIV Art 15, Sicherheitsprüfung SNR 462638 und der örtlichen Vorschriften.


9. Haftung

Minder Küchen AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung.

Minder Küchen AG ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, von Zulieferanten wie Geräte, Möbel, und dergleichen, oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden.

Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.



 

 


10. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Streik, Pandemie usw.) wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben; der Kunde hat dies falls keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.


11. Retoursendungen

Die Rücknahme von Waren setzt das schriftliche Einverständnis von Minder Küchen AG voraus. Auf den Gutschriften für diese Warenrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 20%. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann in jedem Fall nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen und Möbel. Ebenfalls nicht zurückgenommen werden Artikel, bei denen der unverbindliche Richtpreis pro Artikel oder pro ganzer nicht angebrochener Verpackungseinheit weniger als CHF 30.– (exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) beträgt.

12. Zahlungen

Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt:
2/3 bei Anlieferung der Küche
1/3 Restzahlung nach Montage des Auftrages = Schlussrechnung 30 Tage Netto

 

Geräteaustausch; Zahlung nach 20 Tagen Netto

Alle Rechnungen mit Ausnahme der Restzahlung sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto. Die Restzahlung ist ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 20 Tage ab Schlussrechnung, netto. Mit Überschreitung dieser Fälligkeiten tritt ohne Mahnung der Verzug für den Gesamtbetrag ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich (mindestens aber 5%).

Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.
Der Bauherr prüft die Schlussabrechnung innert längstens 20 Tagen und gibt der Minder Küchen AG unverzüglich über Unstimmigkeiten Bescheid.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Minder Küchen AG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Minder Küchen AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er Minder Küchen AG mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde anerkennt die Eigentumsansprüche der Minder Küchen AG und ist sich dessen bewusst.


14. Rücktrittsrecht

Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen Minder Küchen AG zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von Minder Küchen AG werden sofort zur Zahlung fällig.

 

15. Änderungen der AGB Minder Küchen AG

Minder Küchen AG behält sich die Änderung dieser AGB Minder Küchen AG jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

Die Online-Publikation bzw. Mitteilung von Änderungen auf dem Zirkularweg gilt ausdrücklich als verbindliche Schriftform gemäss vorstehender Ziff. 1, Abs. 2.


16. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:

a) Der individuelle Vertrag zwischen Minder Küchen AG und ihrem Kunden
b) Die vorliegenden AGB Minder Küchen AG c) SIA Normen (soweit anwendbar)
d) Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts


17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes sind nicht anwendbar.

Gerichtsstand ist Hochdorf. Es steht Minder Küchen AG frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss Gesetz zuständigen Gericht zu belangen.

Mai 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

Minder Küchen AG

Haupstrasse 12
6283 Baldegg
 
Telefon:    041 910 68 31